Es werden weder Strom- noch Wasseranschlüsse bereitgestellt. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist ausschließlich den Vohwinkeler Vereinen vorbehalten.
Bei einer Abweichung von der gemeldeten Warenart behält sich der Veranstalter eine Sperrung des Standes oder eine Nachforderung der Standgebühr vor.
Standgrößen
Die zugesicherte Standtiefe beträgt maximal 3 m. Beim Aufbau der Stände muss in der Straßenmitte eine Durchgangsbreite von 4,5 m und hinter den Ständen ein Weg von 1,5 m eingehalten werden.
Gewünschter Standort
Auf dem Anmeldeformular zum Flohmarkt kann der gewünschte Standort angegeben werden. Der Flohmarkt findet statt auf der Kaiserstraße vom Kaiserplatz bis zur Schwebebahnhaltestelle "Hammerstein". Weitere Straßen sind die Lienhardstraße, Lettow-Vorbeck-Straße und Bissingstraße. Nur die Kaiserstraße ist beidseitig mit Ständen belegt, in den Seitenstraßen ist nur eine einseitige Belegung möglich. Bitte geben Sie im Anmeldeformular die gewünschte Straße an, für die Kaiserstraße notieren Sie bitte zusätzlich die Nummern der Schwebebahnpfeiler, zwischen denen sich Ihr Stand befinden soll. Eine Hausnummer kann auch hilfreich sein. Bei der Standvergabe richtet sich die AGVV nach der Reihenfolge der Anmeldungseingänge und ist bemüht, jedem Wunsch gerecht zu werden. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf den gewünschten Standort.
Ausstellerunterlagen
Die Ausstellerunterlagen mit Standkarte, Autokarte(n), Anmeldung für das Folgejahr und weiterem Informationsmaterial wird Ihnen rechtzeitig (i.d.R. ca. 4 Wochen vor dem Flohmarkt) zugesandt.
Aufbau der Stände
Einfahrt ins Flohmarktgelände ist zum Aufbau von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr möglich, danach erlischt die Reservierung ohne Rückerstattung der Standgebühren. Ihre Einfahrtmöglichkeit (Kaiserplatz oder Schwebebahnhaltestelle Hammerstein) entnehmen Sie bitte Ihrer Autokarte. Tragen Sie Ihr Autokennzeichen in die Autokarte ein und bringen Sie die Autokarte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe an. Als Ausfahrt nutzen Sie bitte nur die Seitenstraßen. Gegenverkehr ist nicht gestattet. Beim Entladen am Stand darf die Straße nicht versperrt werden. Nach dem Aufbau müssen die Fahrzeuge das Flohmarktgelände sofort wieder verlassen. Es dürfen keine Fahrzeuge oder Anhänger am Stand abgestellt werden. Die Ausstellerkarten sind gut sichtbar am Stand anzubringen. Beim Aufbau der Stände muss in der Straßenmitte eine Durchgangsbreite von 4,5 m und hinter den Ständen ein Weg von 1,5 m eingehalten werden. Bei Abweichung von der gemeldeten Warenart behält sich der Veranstalter eine Sperrung des Standes oder eine Nachforderung der Standgebühr vor. Achtung bei der Einfahrt am Kaiserplatz: Zum Auf- und Abbau ist die Zufahrt nur über die Gräfrather Str. möglich.
Autos und Parken
Damit sich das Verkehrschaos beim Standauf und -abbau in Grenzen hält, vergeben wir an die Trödler maximal 1 Autokarte je 3m Standlänge. Während des Flohmarktes ab 06.00 Uhr ist das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern am Stand nicht gestattet. Fahrzeuge und Anhänger, die sich vor 0.00 Uhr im abgesperrten Bereich befinden, müssen wir leider abschleppen lassen.
Stromversorgung
Für evtl. Stromanschlüsse hat der Aussteller sich rechtzeitig selbst zu bemühen. Die AGVV kann weder Strom- noch Wasseranschlüsse bereitstellen. Der Betrieb von Stromgeneratoren und offenes Licht am Stand ist nicht gestattet. Sobald Sie Ihren Standort kennen, können Sie sich z.B. mit den Anwohnern in der Nähe Ihres Standes in Verbindung setzen, vielleicht kann Ihnen jemand einen Stromanschluss bereit stellen. Achten Sie auf eine fachgerechte und sichere Verlegung der Leitungen. Polizei und Feuerwehr empfehlen, die Leitungen nicht über den Boden, sondern in einer Höhe von mindestens 2,5 m, z.B. über Pfosten zu verlegen.
Abbau der Stände
Abbau ist am Sonntag ab 18.00 Uhr. Es gelten die gleichen Einfahrtregelungen wie beim Aufbau. Ab 19.00 Uhr wird das Gelände gereinigt, die Stände müssen dann abgebaut sein. Achtung bei der Einfahrt am Kaiserplatz:
Zum Auf- und Abbau ist die Zufahrt nur über die Gräfrather Str. möglich.
Abfall und Sperrmüll
Abfall und Sperrmüll muß beseitigt werden. Der Standplatz ist in sauberem Zustand zu verlassen, ansonsten sind Sperrmüllgebühren fällig. Etwaige Schäden, die sich bei der Benutzung des Platzes ergeben, fallen dem jeweiligen Aussteller zu.
Kinderstände
Kinder bis 14 Jahre trödeln kräftig mit, ohne die üblichen Standgebühren zu entrichten. Kinderstände dürfen höchstens 2 Meter breit und 1,50 Meter tief sein, ohne Platzreservierung, keine Pavillons, keine Tische. Für Kinderstände sind Teile der Lienhardstraße, der Lettow-Vorbeckstraße und der Bissingstraße sowie die Betonschürzen um die Schwebebahnpfeiler vorgesehen. Die Flohmarkt-Ordner der AGVV werden die vorgesehenen Kinderstände entsprechend freihalten. Im Bereich der Bahnstraße dürfen wegen der notwendigen Gehwegbreiten keine Kinderstände aufgebaut werden. Die Vergabe anderer oder weiterer Kinderstände wird ggf. rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben.
Lebensmittel- und Getränkeverkauf
Lebensmittel-, Getränkeverkauf und Glücksspiele sind nicht gestattet! Bei Nichteinhaltung erfolgt die Schließung des Verkaufsstandes und Anzeige beim Ordnungsamt. Weiterhin müssen wir Sie auffordern, kein Kriegsspielzeug zu verkaufen und kein Informations- bzw. Werbematerial zu verteilen.
Gema-Gebühren
Gema-Gebühren fallen bei der Benutzung von Tonträgern an und müssen vorher bei der Gema angemeldet werden, Tel.: 0231 57701304.
Rücktritt
Stände sind nicht übertragbar. Zuwiderhandlungen ziehen den Ausschluß vom Flohmarkt ohne Kostenerstattung nach sich! Sollten Sie nach Ihrer Anmeldung nicht mehr teilnehmen wollen, bitten wir um umgehende Meldung an
. 2 Wochen vor dem Flohmarkt ist bei einem Rücktritt keine Kostenerstattung mehr möglich.
Zeitlicher Ablauf am Flohmarkt-Sonntag
Sa. 20:00 Uhr:
Beginn der Straßensperrungen in Wuppertal-Vohwinkel.
Sa. 23:00 Uhr:
Zapfenstreich auf dem Lienhardplatz.
So. 00:00 Uhr:
Einlass der Ausstellerfahrzeuge am Kaiserplatz und am Schwebebahnhof Hammerstein.
So. 05:00 Uhr:
Letzte Einfahrtmöglichkeit für die Aussteller.
So. 06:00 Uhr:
Alle Fahrzeuge müssen das Veranstaltungsgelände verlassen haben.
So. 11:00 Uhr:
Offizielle Eröffnung des Flohmarktes mit Schirmherren und Ehrengästen auf dem Lienhardplatz.
So. 18:00 Uhr:
Ende des Flohmarkes - Einlass der Ausstellerfahrzeuge zum Abbau.
So. 19:00 Uhr:
Die Stände müssen abgebaut sein - Beginn der Straßenreinigung.